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Fortbildungen
MAV-Fortbildungen müssen nach § 16 (1) MAVO des Erzbistums Köln von diesem bzw. vom
Diözesancaritasverband genehmigt werden.
Dies ist für den Studientag der DiAGMAV und für die Fortbildungen des KSI in Bad Honnef der
Fall. Damit Sie sich leichter mit dem KSI über freie Plätze in den Veranstaltungen in Verbindung
setzen können, haben wir Ihnen einen Link zum KSI geschaffen. Auf dieser Seite erhalten Sis
ebenfalls eine Übersicht über die angebotenen Kurse.
Für andere Veranstaltungen muss im Einzelfall geklärt werden,
inwieweit Dienstbefreiung und Kostenübernahme durch den Dienstgeber besteht, wenn
Sie bei MAV-Fortbildungen anderer kirchlicher oder freier Bildungsträger teilnehmen möchten.
Es besteht kein Rechtsanspruch!!! Dies muss auch vor der Teilnahme an einer Veranstaltung geklärt
werden. |
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